Schwellen-Schorsch

Hilfsmittel fürs Bad: Was die Krankenkasse zahlt

Nicht jede Erleichterung im Bad ist ein Umbau. Vieles gibt es als Hilfsmittel auf Rezept – dann zahlt die Krankenkasse, und der Zuschuss der Pflegekasse bleibt für den Umbau frei.

Stand: 7. November 2026

Hilfsmittel oder Umbau?

GegenstandMeistWer zahlt
Duschhocker, DuschstuhlHilfsmittelKrankenkasse mit Rezept
Badewannenlifter, BadewannenbrettHilfsmittelKrankenkasse mit Rezept
Toilettensitzerhöhung, ToilettenstuhlHilfsmittelKrankenkasse mit Rezept
Duschklappsitz an der Wand, Stützgriffe an WC und WaschbeckenHilfsmittelKrankenkasse mit Rezept
Handelsübliche Haltegriffe, fest montiertGebrauchsgegenstand; als Teil eines UmbausPflegekasse (Wohnumfeld) oder selbst
Bodengleiche Dusche statt WanneUmbauPflegekasse (Wohnumfeld)

Die Abgrenzung im Einzelfall trifft die Kasse. Die Hilfsmittel stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands: Bade- und Duschhilfen in der Produktgruppe 04, Toilettenhilfen in der Produktgruppe 33.

So kommst du an das Hilfsmittel

  1. Rezept vom Haus- oder Facharzt, mit Diagnose und genauer Bezeichnung des Hilfsmittels
  2. Rezept beim Sanitätshaus abgeben, das mit deiner Krankenkasse einen Vertrag hat
  3. Das Sanitätshaus holt die Genehmigung ein und liefert, oft auch leihweise

Selbst kaufen

Wer schnell etwas braucht oder ein anderes Modell möchte, kann Duschhocker und Haltegriffe auch selbst kaufen. Achte auf die zulässige Belastung, rutschfeste Füße und eine Höhenverstellung.

Häufige Fragen

Muss ich zum Hilfsmittel etwas dazuzahlen?

In der Regel die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Kosten. Wer ein teureres Modell möchte als das von der Kasse vorgesehene, zahlt den Mehrpreis selbst.

Ist ein an der Wand montierter Duschklappsitz ein Hilfsmittel?

Ja, das Hilfsmittelverzeichnis führt an der Wand montierte, hochklappbare Duschsitze ausdrücklich. Mit Rezept zahlt sie die Krankenkasse. Handelsübliche Haltegriffe und Badewannengriffe gelten dagegen als Gebrauchsgegenstände; fest eingebaut können sie Teil eines Umbaus sein, den die Pflegekasse bezuschusst.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Verbindlich entscheiden Pflegekasse, Förderstelle und Finanzamt. Kostenlos und unabhängig beraten Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen.