Hilfsmittel fürs Bad: Was die Krankenkasse zahlt
Nicht jede Erleichterung im Bad ist ein Umbau. Vieles gibt es als Hilfsmittel auf Rezept – dann zahlt die Krankenkasse, und der Zuschuss der Pflegekasse bleibt für den Umbau frei.
Stand: 7. November 2026
Hilfsmittel oder Umbau?
| Gegenstand | Meist | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Duschhocker, Duschstuhl | Hilfsmittel | Krankenkasse mit Rezept |
| Badewannenlifter, Badewannenbrett | Hilfsmittel | Krankenkasse mit Rezept |
| Toilettensitzerhöhung, Toilettenstuhl | Hilfsmittel | Krankenkasse mit Rezept |
| Duschklappsitz an der Wand, Stützgriffe an WC und Waschbecken | Hilfsmittel | Krankenkasse mit Rezept |
| Handelsübliche Haltegriffe, fest montiert | Gebrauchsgegenstand; als Teil eines Umbaus | Pflegekasse (Wohnumfeld) oder selbst |
| Bodengleiche Dusche statt Wanne | Umbau | Pflegekasse (Wohnumfeld) |
Die Abgrenzung im Einzelfall trifft die Kasse. Die Hilfsmittel stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands: Bade- und Duschhilfen in der Produktgruppe 04, Toilettenhilfen in der Produktgruppe 33.
So kommst du an das Hilfsmittel
- Rezept vom Haus- oder Facharzt, mit Diagnose und genauer Bezeichnung des Hilfsmittels
- Rezept beim Sanitätshaus abgeben, das mit deiner Krankenkasse einen Vertrag hat
- Das Sanitätshaus holt die Genehmigung ein und liefert, oft auch leihweise
Selbst kaufen
Wer schnell etwas braucht oder ein anderes Modell möchte, kann Duschhocker und Haltegriffe auch selbst kaufen. Achte auf die zulässige Belastung, rutschfeste Füße und eine Höhenverstellung.
Häufige Fragen
Muss ich zum Hilfsmittel etwas dazuzahlen?
In der Regel die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Kosten. Wer ein teureres Modell möchte als das von der Kasse vorgesehene, zahlt den Mehrpreis selbst.
Ist ein an der Wand montierter Duschklappsitz ein Hilfsmittel?
Ja, das Hilfsmittelverzeichnis führt an der Wand montierte, hochklappbare Duschsitze ausdrücklich. Mit Rezept zahlt sie die Krankenkasse. Handelsübliche Haltegriffe und Badewannengriffe gelten dagegen als Gebrauchsgegenstände; fest eingebaut können sie Teil eines Umbaus sein, den die Pflegekasse bezuschusst.
Quellen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel (gesetze-im-internet.de)
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis (hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de)
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