Schwellen-Schorsch

Quellen und Methode

Schwellen-Schorsch rechnet mit öffentlich nachprüfbaren Zahlen. Hier steht, woher sie kommen und wo die Grenzen liegen.

Zuschuss der Pflegekasse

Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI: bis 4.180 Euro je Maßnahme und Pflegebedürftigem, bei mehreren in einer Wohnung zusammen höchstens 16.720 Euro, bei mehr als vier anteilig verteilt. Stand 7. November 2026. Ob eine Maßnahme im Einzelfall gefördert wird, entscheidet die Pflegekasse.

Preisspannen

Die Kosten stammen aus 27 recherchierten Maßnahmen mit jeweils mindestens zwei Quellen (ADAC, Stiftung Warentest, Verbraucherzentralen, Handwerkskammern, Fachratgeber, Händler). Angaben von Vermittlungsportalen, die selbst Anbieter vermitteln, haben wir nur ergänzend verwendet und in den Quellenlisten als „Lead-Portal“ gekennzeichnet. Wo nur wenige oder keine direkten Preise veröffentlicht sind (feste Rampe je Meter, tragende Wand, Schwellen), sagen wir das auf der jeweiligen Seite. Recherche-Stand: 7. November 2026.

Der Planer addiert die Unter- und Obergrenzen der gewählten Maßnahmen. Den Pflegekassen-Zuschuss rechnet er nur auf Maßnahmen, die als Umbau gelten (nicht auf Hilfsmittel wie mobile Rampen oder Badewannenlifter). Den Handwerkerbonus nach § 35a EStG zeigt er nur, wenn kein Zuschuss fließt (eine bewusst vorsichtige Annahme, weil das Gesetz öffentlich geförderte Maßnahmen ausschließt), und nimmt dafür einen Arbeitsanteil von 35 Prozent an – ebenfalls eine eigene Annahme.

Maße und Normen

Maße für Bewegungsflächen, Türen, Duschen, Rampen und Griffe stammen aus der DIN 18040-2 („Barrierefreies Bauen – Wohnungen“), wie sie von Landesberatungsstellen, Handwerkskammern und BauNetz Wissen zusammengefasst wird. Die Norm wird derzeit überarbeitet; wir prüfen die Werte, sobald die Neufassung erscheint. Angaben zu Treppenliften (Treppenbreite, Tragkraft, Antrieb) sind Herstellerangaben.

Förder-Finder

Die Programme stammen aus den Richtlinien und Seiten der Länder, Förderbanken und Gemeinden. Jeder Eintrag nennt Quelle, Stand und unser Prüfdatum; „Stand unklar“ heißt, dass wir die aktuelle Richtlinie nicht lesen konnten oder nur eine Sekundärquelle hatten. Die Zuordnung von Postleitzahlen zu Orten nutzt GeoNames (CC BY 4.0).

Animationen

Die kurzen Erklär-Animationen sind schematisch und an den entscheidenden Stellen überhöht gezeichnet (zum Beispiel das Gefälle der Dusche). Alle Werte darin stehen auch im Text daneben.

Unabhängigkeit

Einige Links sind Werbelinks (mit * gekennzeichnet). Kommt über sie eine Anfrage oder ein Kauf zustande, erhalten wir eine Provision. Auf die Rechnungen, Preisspannen und Förderdaten hat das keinen Einfluss. Wir bewerten keine Produkte und erfinden keine Tests.