KfW-Zuschuss gestoppt: was jetzt noch geht
Der Zuschuss der KfW für Barrierereduzierung (Programm 455-B) nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an. Die Mittel für 2026 waren nach knapp vier Monaten verbraucht. Für den Umbau gibt es trotzdem Geld – nur aus anderen Töpfen.
Stand: 7. November 2026
Was passiert ist
Die KfW hat den Zuschuss am 8. April 2026 neu gestartet: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 Euro, und 12,5 Prozent bis 6.250 Euro, wenn das ganze Haus den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht. Gefördert wurden Mieter und Eigentümer von Häusern mit höchstens zwei Wohnungen oder einer Eigentumswohnung, unabhängig von Alter und Pflegegrad, ab 2.000 Euro Investition. Am 31. Juli meldete die KfW den Antragsstopp; laut Fachpresse war das Budget von rund 50 Millionen Euro ausgeschöpft.
Ob es 2027 weitergeht, entscheidet sich mit dem Bundeshaushalt. Eine Zusage dafür gibt es nicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die KfW etwas veröffentlicht.
Diese Wege bleiben
| Weg | Wer | Wie viel |
|---|---|---|
| Pflegekasse | Menschen mit Pflegegrad 1–5 | bis 4.180 € je Person, bis 16.720 € bei mehreren |
| Land und Gemeinde | je nach Programm, oft mit Einkommensgrenze | von einigen Hundert bis über 10.000 € |
| KfW-Kredit 159 | Eigentümer und Mieter | Darlehen bis 50.000 € je Wohnung |
| Steuer | alle, die Einkommensteuer zahlen | Handwerkerbonus bis 1.200 € im Jahr oder außergewöhnliche Belastung |
| Krankenkasse | bei ärztlicher Verordnung | Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Badewannenlifter |
Was du jetzt tun kannst
- Pflegegrad prüfen. Ohne Pflegegrad fällt der größte Zuschuss weg. Ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse kostet nichts.
- Förderung nach Postleitzahl suchen. Einige Länder und Städte zahlen eigene Zuschüsse – Förder-Finder.
- Reihenfolge einhalten. Fast alle Programme verlangen den Antrag vor dem Auftrag.
- Nicht doppelt fördern lassen. KfW-Förderung und Pflegekassen-Zuschuss dürfen nicht für denselben Teil der Maßnahme genutzt werden; für verschiedene Teile geht es mit getrennten Rechnungen.
- Wenn der Umbau warten kann: Angebote einholen, aber noch nichts unterschreiben, und die KfW-Seite beobachten.
Häufige Fragen
Kann ich den KfW-Zuschuss nachträglich beantragen, wenn der Topf wieder aufgeht?
Nur für Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Die KfW verlangt, dass der Antrag vor dem Beginn des Vorhabens gestellt wird; als Beginn gilt in der Regel schon der Abschluss des Liefer- oder Handwerkervertrags. Wer jetzt beauftragt, kann den Zuschuss später nicht mehr bekommen.
Lohnt es sich, mit dem Umbau auf 2027 zu warten?
Das hängt von der Dringlichkeit ab. Ob und wann der Zuschuss wieder startet, ist offen. Ist der Umbau jetzt nötig, damit jemand sicher zu Hause leben kann, sollte er nicht für eine ungewisse Förderung aufgeschoben werden. Pflegekasse, Landesprogramme und Steuer stehen unabhängig davon zur Verfügung.
Gibt es noch etwas von der KfW?
Ja, den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ für dieselben Maßnahmen. Er ist ein Darlehen, kein Zuschuss, und wird über die Hausbank beantragt.
Quellen
- KfW: Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) – Antragsstopp (kfw.de, 31.07.2026)
- KfW: Neustart des Zuschusses Barrierereduzierung 2026 (kfw.de)
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
- § 35a EStG – Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen (gesetze-im-internet.de)
Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Verbindlich entscheiden Pflegekasse, Förderstelle und Finanzamt. Kostenlos und unabhängig beraten Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen.